Liebe Teckelfreunde,
der JGHV hat dem DTK mitgeteilt, dass die Stammbuchkommission in einer Entscheidung vom
04.10.2021 folgendes entschieden hat:
Als Zulassungsvoraussetzung zur VStP, VSwP und VFsP ist die Schussfestigkeit nach einem
einheitlichen Vorgehensmuster auf dem Formblatt 23b nachzuweisen, wie es die VZPO auf
Seite 23 § 11 Abs.6 vorgibt! (Bitte alle Abläufe exakt einhalten.)
Das Formblatt 23b ist von zwei Verbandsrichtern zu unterschreiben.
Das Formblatt bleibt beim Hundeführer und ist bei einer VStP, VSwP oder VFsP vorzuzeigen.
Die Feststellung der Schussfestigkeit (23b) kann auch als zusätzliche Prüfung zu unserer
DTK – Schussfestigkeitsprüfung erfolgen.
Die Prüfung nach 23b muss nicht zwingend bei einer Verbandsprüfung erfolgen, sondern
kann auch zu einem Zeitpunkt geprüft werden, an dem zwei Verbandsrichter zur Verfügung stehen.
Das Formblatt 23b kann herunter geladen werden unter:
https://www.jghv.de/index.php/service/formblaetter
Anschließend kann dieses Formular direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden.
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Herzlichen Dank!