Mitteilung der Geschäftsstelle 2025

Mitteilungen der Geschäftsstelle 01/02-2025

  • Hinweis an unsere Züchter und Zuchtwarte zu den Wurfeintragungsanträgen:

Alle im Jahr 2024 gefallenen Würfe müssen bis 04.04.2025 vollständig in der Geschäftsstelle in Duisburg (Postfach 10 03 62, 47058 Duisburg) eingegangen sein.

Alle verspäteten Wurfanträge werden in das neue Geschäftsjahr 2025 eingepflegt.

  • An unsere Gruppenvorstände:

Wir möchten Sie freundlich darum bitten, uns zeitnah über Änderungen im Mitgliederstamm (z. B. Namensänderungen, Austritte, Verstorbene) zu informieren, damit die Beitragsrechnungen korrekt erstellt werden können. Ihre Ansprechpartnerin hierfür ist Frau Monika Knaebel: monika.knaebel@dtk1888.de.

Ab dem 01.01.2025 sind die Terminmeldungen/Terminänderungen für Zuchtschauen und Ausstellungen an folgende E-Mail-Adresse zu senden:

terminmeldung@dtk1888.de

Bitte verwenden Sie ausschließlich den auf unserer Homepage hinterlegten Vordruck.

Bitte achten Sie darauf, dass der Vordruck vollständig ausgefüllt wird. Um Verzögerungen und Fehler zu vermeiden, tragen Sie bitte alle erforderlichen Daten ein, einschließlich Datum, Ort, Uhrzeit, Ansprechpartner und Richter. Nur vollständig ausgefüllte Vordrucke werden angenommen.

Ergänzend teilen wir mit: Alle Gebrauchsprüfungen und alle BHP/BHPS, soweit nicht über das PM des DTK 1888 e. V. gemeldet, sind per sofort an die oben genannte E-Mail-Adresse zu senden.

  • Posteinsendung:

Bitte senden Sie alle Unterlagen an unser Postfach:

DTK 1888 e. V., Postfach 10 03 62, 47003 Duisburg.

Da es in Duisburg die Prinzenstraße mehrfach gibt, werden so Verwechslungen und längere Auslieferungszeiten vermieden. Ebenfalls wird damit vermieden, dass Ihre Unterlagen zu Ihnen zurückgesandt werden. Das Postfach wird Montag bis Freitag täglich geleert.

  • An unsere Gruppenvorstände und Ausstellungsobleute:

Richteränderungen bei Zuchtschauen und Ausstellungen müssen unverzüglich der Geschäftsstelle gemeldet werden. Nur so ist eine richtige Erfassung im Nachgang möglich.

Mitteilung der Geschäftsstelle 03-2025

  • An unsere Mitglieder:

Die Überweisung der Gebühren zu unserer Gebührenordnung nehmen Sie bitte erst nach Erhalt der Rechnung, gestellt durch die Geschäftsstelle, zwingend unter Angabe der Rechnungsnummer auf folgendes Konto vor:

Bankverbindung:           

Deutscher Teckelklub eV
Sparkasse Duisburg
IBAN: DE57 3505 0000 0219 0042 72

Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes vom 28.02.2025:

Ab dem 01.05.2025 werden Leistungszeichen (LZ) aus dem Ausland in das Zuchtbuch Online des DTK übernommen, sofern der die Prüfung ausrichtende Verein Mitglied der FCI ist und die inhaltlichen Anforderungen der jeweiligen Prüfung den in der Prüfungsordnung des DTK 1888 e. V. aufgeführten Prüfungen entsprechen.

Der Antragsteller hat neben dem Nachweis, dass sein Teckel die Prüfung bestanden hat, eine ins Deutsche übersetzte Prüfungsordnung des Vereins vorzulegen, der die Prüfung veranstaltet hat. Diese muss der zum Zeitpunkt der absolvierten Prüfung gültigen Fassung entsprechen.

Die Möglichkeiten der Prüfungswiederholungen sowie deren Eintragung in das Zuchtbuch online richten sich nach Punkt A. Allgemeine Vorschriften, §2 Punkt 4 der Prüfungsordnung des DTK 1888 e.V.

Mitteilung der Geschäftsstelle 05-2026

Hunde, deren Eltern beide homozygot cddy sind und deren Ergebnisse in unserer Verwaltung vorliegen, müssen diesen Test nicht mehr vornehmen. Hier reicht dann das Paket zur Zuchtzulassung: DNA-Profil und Abstammung.

  • Mitteilung der Geschäftsstelle

Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes vom 10.04.2025

Ab dem 01.05.2025 muss bei Verpaarungen von Zwergteckel Kurzhaar mit Standardkurzhaar der Zwergteckel frei von CDN getestet sein.

  • Mitteilung der Geschäftsstelle

Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes vom 10.04.2025

Ab dem 01.05.2025 müssen Langhaarteckel aus Kurzhaarverpaarungen vor Erhalt der Zuchttauglichkeit negativ auf CDN getestet sein.

  • Mitteilung der Geschäftsstelle

In der Ausgabe „Der Dachshund“ (April 2025) gab es einen Druckfehler. In der grünen Anzeige auf Seite 86 des Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.V. wird eine Vergabe von VDH und DTK-Anwartschaften und Reserve-Anwartschaften sowie Ehrengaben für den schönsten Hund jeder Haarart und den Tagessieger ausgeschrieben. Es handelt sich dabei um einen Fehler seitens der Druckerei. Besagte Anwartschaften werden bei dieser Veranstaltung am 10. Mai 2025 nicht vergeben. Wir danken für Ihr Verständnis.

Mitteilung der Geschäftsstelle 06-2025

  • Mitteilung der Geschäftsstelle (siehe Dachshund Mai 2025)

Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes vom 10.04.2025

Ab dem 01.05.2025 muss bei Verpaarungen von Zwergteckel Kurzhaar mit Standardkurzhaar der Zwergteckel frei von CDN getestet sein.

  • Mitteilung der Geschäftsstelle (siehe Dachshund Mai 2025)

Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes vom 10.04.2025

Ab dem 01.05.2025 müssen Langhaarteckel aus Kurzhaarverpaarungen vor Erhalt der Zuchttauglichkeit negativ auf CDN getestet sein.

Mitteilung der Geschäftsstelle (Gesundheitsdaten)

Ab sofort können Sie uns die Gesundheitsdaten Ihres Teckels ganz einfach per E-Mail zukommen lassen. Senden Sie die Informationen bitte an unsere Mailadresse: gesundheit@dtk1888.de

Hierzu zählen:

  • Auswertungsbogen Rückenscreening
  • Zahn- & Rutenstatus
  • Laborergebnisse von Gentests (CDDY, Merle u.a.)
  • Ergebnisse von Augenuntersuchung (Katarakt/PRA)
  • Hunde, deren Eltern folgende Kombination in der Verpaarung aufweisen:
  • CDDY/CDDY – CDDY/CDDY
  • CDDY/CDDY/N
  • N/N-N/N

und diese Ergebnisse in unserer Verwaltung vorliegen, müssen diesen Test nicht mehr vornehmen. Hier benötigen sie zur Zuchtzulassung lediglich das DNA-Profil und die Abstammungsüberprüfung.

Mitteilung der Geschäftsstelle 07/08-2025

  • Auswertungsbogen Rückenscreening:

Aus gegebenem Anlass möchten wir alle Zuchtwarte, Züchter sowie Hundeeigentümer darauf hinweisen, dass der Auswertungsbogen Rückenscreening per Post oder gerne per E-Mail an gesundheit@dtk1888.de geschickt werden muss. Nur so kann gewährleistet werden, dass das Datum der Ausführung der Röntgenaufnahmen in der Verwaltung hinterlegt wird und die vorläufig erteilte Zuchtzulassung in eine endgültige Zuchtzulassung umgewandelt werden kann.

Bitte den Auswertungsbogen nicht mit den Röntgenbildern auf das Portal hochladen!

Mitteilung der Geschäftsstelle 09-2025

  • Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes vom 24. Juli 2025

Rücküberweisung unklarer Zahlungseingänge ab dem 01.09.2025

Der geschäftsführende Vorstand des DTK hat beschlossen, dass Zahlungen von Mitgliedern, die keinem konkreten Vorgang zugeordnet werden können, ab dem 01.09.2025 vollständig an den Absender zurücküberwiesen werden. Die Geschäftsstelle ist befugt, solche Rücküberweisungen ohne vorherige Rücksprache eigenständig vorzunehmen.

Bitte beachten Sie daher: Zahlungen sollen ausschließlich nach Erhalt einer Rechnung aus der Geschäftsstelle und unter Angabe der Rechnungsnummer im Verwendungszweck erfolgen.

Hintergrund:

In den letzten Monaten sind vermehrt Zahlungen eingegangen, deren Zweckbestimmung unklar oder nicht nachvollziehbar war – etwa durch fehlende oder fehlerhafte Angaben im Verwendungszweck. Dies erfordert aufwendige manuelle Recherchen, die die Arbeitskapazitäten der Geschäftsstelle stark beanspruchen.

Die beschlossene Maßnahme dient der Entlastung der Geschäftsstelle und der Sicherstellung ordnungsgemäßer Buchführungsprozesse. Sie erhöht die Transparenz, senkt den Verwaltungsaufwand und verhindert Fehlbuchungen.

Wir bitten alle Mitglieder herzlich um Unterstützung bei der Umsetzung dieser Regelung.

  • Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes vom 10. Juli 2025

Der GV beschließt die Gebührenordnung vor dem Hintergrund der entstehenden Mehrarbeit in der GS, bedingt durch die Annahme des Antrags 14 „Zeitlicher Wurfabstand“ durch DV 2025 ab dem 01.09.2025, wie folgt zu ändern:

OZ 2 alt/neu von 40€ auf 45 €: Eintragung eines Hundes oder Welpen einschl. Ausfertigung einer Ahnentafel

OZ3 alt/neu von 40€ auf 45€ Ausfertigung einer Ahnentafel-Zweitschrift

OZ11 alt/neu von 40€/79€ auf 45€/89€ Ausstellung einer Registrierbescheinigung für DTK-Mitglieder / für Nichtmitglieder

OZ 14 alt/neu von 79€ auf 89€ Ausfertigung einer Ahnentafel für Nicht-Mitglieder

  • Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes vom 10. Juli 2025

Der GV beschließt die folgende Änderung der Gebührenordnung ab dem 01.09.2025 unter OZ 12.1 Bearbeitung einer A-Nummer für DTK‑Mitglieder: die Gebühr von alt 100 € auf neu 150 € anzuheben. Unter OZ 12.2 Bearbeitung einer A-Nummer für Nichtmitglieder wird analog die Gebühr von 199€ auf 299 € erhöht.

Auflösung des Kontos Zuchtbuchamt

Das Konto des Zuchtbuchamtes wird zum 31.01.2026 aufgelöst.

Bitte nutzen Sie ausschließlich das Geschäftskonto des DTK für Ihre Überweisungen:

DE57 3505 0000 0219 0042 72

  • Erläuterung zum Furnishing-Programm:

Aus aktuellem Anlass eine kurze Information zu dem Furnishing-Programm für Rauhhaarteckel:

Um Rauhhaarteckel ohne Bart- und Brauenbildung in der Zucht einsetzen zu können, wurde das Furnishing-Programm ins Leben gerufen. Das Furnishing-Programm sieht vor, dass Rauhhaarteckel ohne Bart- und Brauenbildung (Furnishing n/n) ausschließlich mit Teckeln verpaart werden dürfen, die reinerbig (homozygot) Bart- und Brauenbildung vererben (Furnishing F/F).

Um einen für die Zuchtzulassung notwendigen Formwert (V oder SG) erhalten zu können, muss ein Rauhhaarteckel ohne Bart- und Braunbildung (früher kurzgebliebener Rauhhaariger) auf einer Zuchtschau einen für die Zuchtzulassung notwendigen Formwert Anatomie (V oder SG) erhalten.

Hierbei ist der Antrag zur Bewertung von Rauhhaarteckel ohne Bart- und Brauenbildung notwendig. Der ausgefüllte Antrag ist mit der Ahnentafel des Hundes an die Geschäftsstelle nach Duisburg zu senden: DTK 1888 e.V., Postfach 10 03 62, 47058 Duisburg

Antrag zur Bewertung von Rauhhaarteckeln ohne Bart- & Brauenbildung (Furnishing)

  • Beschlüsse der DV 2025

Wir weisen darauf hin, dass die Beschlüsse der DV 2025 mit Veröffentlichung, also ab 1.9.2025, gültig und in Kraft getreten sind.

Ausnahme: Dies betrifft nicht die Beschlüsse, in denen explizit ein anderes Gültigkeitsdatum angegeben worden ist. Wir bitten um Beachtung der Satzungen und Ordnungen auf der Internetseite www.teckelklub.de

Mitteilungen der Geschäftsstelle 10-2025

  • Eintragung der Gesundheitsdaten in die Ahnentafel

Es werden folgende Gesundheitsdaten in die Ahnentafel eingetragen:

  • OI (Osteogenesis imperfecta)
  • crd/PRA
  • cdn/GST1
  • Merle-Gen

Bei der Wurfbearbeitung der Welpen werden die oben genannten Eintragungen eingepflegt, wenn beide Eltern frei getestet wurden. Wenn CDDY bei beiden Elterntieren reinerbig vorhanden ist (cddy/cddy oder n/n) und das Ergebnis bei den Welpen eingetragen werden soll, bitten wir darum, dies im Bemerkungsfeld der Wurfabnahme anzugeben.

  • Nachtrag von Leistungszeichen in Verbindung mit Würfen

Die Geschäftsstelle bittet darum, dass die Eintragung/der Nachtrag von Leistungszeichen, Titeln oder Championaten rechtzeitig beantragt werden müssen.

Um eine reibungslose Bearbeitung der Wurfanträge gewährleisten zu können, bitten wir darum, den Eintrag oder den Nachtrag bei den Elterntieren bis zum Wurftag der Welpen zu beantragen.

  • An unsere Züchter:

Bei Abgabe der Ahnentafel durch den Züchter an den Welpenkäufer muss der Eigentumswechsel auf der Rückseite der Ahnentafel, gemäß Zucht- und Eintragungsbestimmung, Punkt 3.8, mit Namen und Adresse des Käufers vermerkt und vom Züchter unterschrieben werden.

  • Beschluss des Geschäftsführenden Vorstandes vom 09. September 2025

Erweiterung zum Beschluss des GV vom 10. Juli 2025

Zu der Übertragung der Leistungszeichen im Rahmen der Vergabe einer A-Nummer, die gem. 3.8 ZEB vorgeschrieben ist, werden ab dem 01. November 2025 auch die Titel bei der Vergabe der A-Nummer für den beantragten Hund eingetragen.

Erläuterung: Eine gesonderte Eintragung einzelner Leistungszeichen und Titel sowie eine extra Gebühr dafür, wie sie bisher erhoben wurde, entfallen. Hier entstehen für fast alle Antragsteller Einsparungen, da die GS in Zukunft keine Gebühr mehr für die Eintragung von Leistungszeichen und Titeln in Zusammenhang mit der Beantragung einer A-Nr. erheben wird.

Mitteilung der Geschäftsstelle 11-2025

  • An unsere Obleute für das Ausstellungswesen:

Aus aktuellem Anlass weisen wir nochmals darauf hin: Seit dem 01.01.2025 erfolgen die Meldungen für Landessiegerausstellungen, Spezialausstellungen und Zuchtschauen über das E-Mail-Postfach terminmeldung@dtk1888.de.

Wir benötigen bei Eingang Ihrer Meldung zu diesen Veranstaltungen das DTK-Terminmeldungsformular, bei LSA und SPA auch den ausgefüllten zweiseitigen VDH-Antrag. Die Verpflichtungserklärung des VDH wird nicht benötigt.