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Zuchtzulassung: OI-Untersuchung für Rauhhaarteckel

Beschlussfassung des geschäftsführenden Vorstands:
Die in der ZEB unter Punkt 2.3. aufgeführten Zuchtzulassungsbedingungen werden ab dem 01.07.2019 für Rauhaarteckel -aller Größen- dahingehend erweitert, dass vor einer Anpaarung ein Zuchtpartner auf OI (Osteogenesis Imperfecta) getestet sein muss. Ist dieser OI-Träger, so darf die Anpaarung nur mit einem OI-freien Zuchtpartner erfolgen. Dies betrifft auch die Hunde, die bereits zur Zucht eingesetzt worden sind.

Basis dieser Entscheidung ist die Stichprobe von 500 untersuchten Teckeln, wovon die OI-Träger-Quote im Bereich der RH-Nt= 19,25%, RH-Zw= 17,71% und RH-Kt=4% zu einer auf die Haarart bezogene Gesamtquote von 18,51% führt. Vermutlich sind diese Zahlen nicht für die Gesamtpopulation der RH-Teckel repräsentativ. Um in dieser Frage jedoch Sicherheit zu erhalten, wurde die vorbeschriebenen Untersuchungspflicht beschlossen. Die Züchter werden zukünftig jährlich zur Situation informiert, gleichzeitig wird der geschäftsführende Vorstand seine Beschlusslage regelmäßig überprüfen.

Das Zahlenmaterial weist keine Trägerschaften bei Kurzhaar- und Langhaarteckeln aus, weshalb sich die Maßnahme auf die Rassen der Rauhaarteckel bezieht.

Der DTK nimmt damit seiner aus dem Tierschutzgesetz herzuleitenden Fürsorgepflicht wahr.

Procedere
Es wird nicht vorgeschrieben, bei welchem Institut/Labor der Test gemacht werden soll.
Naheliegend ist das Vertragspartnerlabor des DTK`s zu beauftragen. Die Gocard liegt dort vor und kann Basis des Tests sein. Die Beauftragung kann bei Generatio direkt erfolgen, der Preis ist gemäß Preisliste der Generatio Sol. Auch können Sie den Test z.B. über die Uni Hannover in Auftrag geben. Die Anleitung finden Sie auf der HP der Universität.
Sie können jedoch auch Ihren Tierarzt beauftragen und den Test z.B. durch ein Labor wie Laboklin oder das Partnerlabor Ihres Tierarztes durchführen lassen. Hier wäre das Ergebnis an den DTK zu schicken, der das Ergebnis entsprechend erfasst.
Seitens DTK werden zur Erfassung und Ahnentafeleintrag keine Kosten in Rechnung gestellt. Sind beide Eltern frei, so müssen die Welpen nicht mehr untersucht werden und erhalten einen entsprechenden Vermerk in der jeweiligen Ahnentafel.

Teckeldatenbank

Die Teckeldatenbank wurde mit dem Ziel entwickelt, grundsätzlich mehr über die Lebensumstände und -gewohnheiten unserer Vierbeiner zu erfahren und diese Hinweise zentral zu sammeln. Wir hoffen, dass diese Initiative die Aufmerksamkeit vieler Dackelfreunde findet. Aus den Inhalten werden wir regelmäßige Standard-Statistiken (selbstverständlich auf anonymisierter Datenbasis) entwickeln und veröffentlichen -siehe auch Datenschutzerklärung-.

Angesprochen sind alle Teckel/Dackelbesitzer aus dem In-und Ausland, völlig unabhängig von einer Zugehörigkeit zu einem Zuchtverband oder Herkunft ihres Vierbeiners.

Eine Meldung selbst ist eine stichtagsbezogene Informationserfassung. Sollten sich im Nachgang zur Ersteinmeldung Neuerungen oder Veränderungen ergeben, so müssten Sie eine erneute Einmeldung durchführen. Wichtig ist, dass der Name des Hundes bzw. eine Identifikationsnummer, z.B. Stammbuchnummer eine Zuordnung zur Erstmeldung ermöglicht.

Sollten Sie bei der Bearbeitung der Fragebögen Verbesserungsvorschläge haben, bitte teilen Sie uns diese mit. Wir werden diese prüfen und ggf. in weiteren Versionen einarbeiten.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Aufbau einer Biodatenbank

Der geschäftsführende Vorstand hat den Aufbau einer Biodatenbank beschlossen. Starttermin ist der 1. Oktober 2020. Das Partnerlabor ist Laboklin, Bad Bocklet. Auf Basis der gegenwärtigen Meldungen in unserer Teckeldatenbank ist zu erwarten, dass der Aufbau dieser Biodatenbank ein mittel-/langfristiger Prozess sein wird.

Am 26. Oktober 2021 hat online eine Informationsveranstaltung stattgefunden. Die Inhalte stellen wir Ihnen im internen Bereich zur Verfügung.

Erläuterung A-Nummer

Die Regelungen sind in den Zucht- und Eintragungsbestimmungen u.a. 2.3.2. beschrieben sowie 3.4. Ausländische Hunde (A-Nummer)
Demnach gilt:„Teckel, die in Deutschland zur Zucht eingesetzt werden, müssen die gleichen Voraussetzungen erfüllen wie Teckel, die in Deutschland gezüchtet wurden.“ (s. ZEB 2.3.2)„Sie müssen im (Haupt-) Zuchtbuch des DTK geführt werden.“ (s. ZEB 3.4)Die Vergabe der A-Nummer bedeutet nicht gleichzeitig die Zuchtzulassung (s. ZEB 3.4)

Was bedeutet das konkret?

Zu den Teckeln müssen Größe, Haarart, Farbe bekannt sein. Die Teckel der drei Generationen müssen demnach aus Verbindungen stammen, die auch nach deutschen Zuchtverfahren und -methoden (2.2.1 ZEB) zur Zucht zugelassen worden wären.
An dieser Stelle ist zu beachten, dass die Verbindungen aus genehmigungsfähigen Verpaarungen stammen, die nach den deutschen Leitlinien gemäß §11 b des TSchG sowie des Gutachtens zur Auslegung von §11b des Tierschutzgesetzes genehmigungsfähig sind und keinen Verstoß bedeuten. Zur Inzestzucht gehören hier Verpaarungen von Vollgeschwistern, Eltern mit Ihren Nachkommen oder Halbgeschwister. Inzestzucht wird demgemäß als ein Verstoß gegen §11 b gesehen, es sei denn, diese würde u.a. im Rahmen eines genehmigten Tierversuches durchgeführt.

Fazit: Weisen die drei Generationen der ausländischen Ahnentafeln Inzestverpaarungen aus, so finden die in Deutschland geltenden Leitlinien Anwendung. Die Teckel erhalten eine A-Nummer mit einem Vorbehaltseintrag zur Abstammung. Sollten sich diese Teckel zu einem späteren Zeitpunkt als für einen Zuchteinsatz besonders wertvoll erweisen, so kann der Züchter über ZEB 4.2. eine Sondergenehmigung in Bezug auf 2.3.1. ZEB an die Zuchtkommission stellen.
An dieser Stelle stoßen wir in der Tat auf Reibungspunkte zu ausländischen Zuchtmethoden und auch auf sehr unterschiedliche Tierschutzregularien.
Der deutsche Käufermarkt für Hunde ausländischen Ursprunges ist bedeutend. Über die Anwendung dieser Leitlinien besteht zumindest mittelbar die Möglichkeit unseren Tierschutzgedanken an unsere ausländischen Züchterfreunde zu transportieren und bereits zum Zeitpunkt der Anpaarung für eine breite und gesunde Ausgangsbasis der hier zur Zucht eingesetzten Hunde zu sorgen- sofern das nicht ohnehin schon der Fall ist

Zuchtbestimmungen bei Importen aus dem Ausland

Liebe Teckelfreunde,

nachfolgend möchte ich Sie nochmals auf die aktuellen Bestimmungen bei Importen aus dem Ausland hinweisen. Die im Rahmen der Delegiertenversammlung beschlossenen Änderungen führen zu folgender Regelung:

Bei Rüden und Hündinnen aus dem Ausland, die in Deutschland zur Zucht verwendet werden, müssen in den 3 Generationen, die auf der Ahnentafel erfasst sind, die Größe, Haarart, Farbe sowie Formwertnoten und Leistungszeichen ersichtlich sein. Vor dem ersten Zuchteinsatz sind die Teckel generell auf das Merle-Gen sowie auf die Haarlänge/Haarart zu testen. Importe von Rauhhaarteckel aus angelsächsischen Ländern/-Vorfahren/keine FCI-Vorfahren sind vor dem ersten Zuchteinsatz auf Trägerschaft der „Lafora“ zu testen.

Bezogen auf die Haararten/Längen bedeutet das Folgendes:

Kurzhaarteckel

– Test auf Haarlänge, um eine nicht wirksame, rezessive Anlage für Langhaarigkeit zu erkennen.

Rauhhaarteckel

– Test auf Haarlänge zur Erkennung einer nicht wirksamen, rezessiven Anlage für Langhaarigkeit.

– Furnishing zur Erkennung einer nicht wirksamen rezessiven Anlage für nicht-Rauhhaarigkeit.

Langhaarteckel

Aufgrund der bekannten Erbgänge/Phänotypen sind hier z.Z. weder Haarlänge noch Furnishing zu testen.

Sollten jedoch unerwartete Phaenotyp-Varianten in Erscheinung treten, so behalten wir uns für diese Fälle die Nachforderung des Haarlängen/Haararten-Tests vor. 

Heidrun Odenweller-Klügl, Bundeszuchtwartin

Zwingernamensschutz

Seit dem 01.01.2016 gibt es im VDH nur noch den internationalen Zwingernamenschutz, wobei national geschützte Zwingernamen Bestandschutz genießen.

Dieser Beschluss hat auch Auswirkungen auf die Neuzwingeranmeldungen im DTK. Zunächst muss mit einer deutlich längeren Bearbeitungszeit (mehrere Wochen) als bisher gerechnet werden. Bitte planen Sie dies entsprechend ein. Erst nach der Genehmigung durch die FCI wird eine Veröffentlichung in Der Dachshund erfolgen und der Zwinger damit endgültig auch im DTK genehmigt sein.

Hinzu kommen außerdem noch Gebühren in Höhe von € 30,00 für den internationalen Schutz.

Anerkennung von Klubtiteln

Der Deutsche Teckelklub 1888 e.V. (DTK), und der Russische Dachshund Klub (НКП “Такса”, NKPT), haben sich auf Folgendes geeinigt:

Die Parteien erklären sich einverstanden, dass die Titel DTK Champion und/oder DTK
Klubsieger (vergeben durch den DTK) durch den NKPT anzuerkennen sind und als Grundlage für die Vergabe des Russichen Dachshund Klub Titels dienen, unter nachfolgenden Bedingungen:

1.1. Erforderlich für den Titel des Russischen Dachshund Klub Schönheits-Champion:
a) 1 x Club CAC (CW), erhalten auf der jährlichen russischen Klubsieger
oder
2 x Club CAC, erhalten auf beliebigen anderen russischen Klubausstellungen;
b) DTK-Champion-Urkunde oder DTK-Klubsieger-Urkunde;
c) Bestätigung der Mitgliedsschaft im DTK.
1.2. Erforderlich für den Titel des Russischen Dachshund Klub Jugend Champion:
a) 1 x Jugend Club CAC, erhalten auf einer beliebigen russischen Club Ausstellung;
b) DTK-Jugend-Champion-Urkunde oder DTK-Klubjugendsieger-Urkunde;
c) Bestätigung der Mitgliedschaft im DTK.
1.3. Erforderlich für den Titel des Russischen Dachshund Klub Veteranen Champion:
a) 1 x Veteranen Club CAC, erhalten auf einer beliebigen Russischen Klub Ausstellung;
b) DTK-Veteranen-Champion-Urkunde oder DTK-Klubveteranensieger-Urkunde;
c) Bestätigung der Mitgliedschaft im DTK.
1.4. Die Titel können nur durch eine der oben genannten Kombinationen erreicht werden.
1.5. Alle Unterlagen, sowie die Zahlungsbestätigung nach dem gültigen Gebührensatz desNKPT, sollen an die Geschäftsstelle des NKPT geschickt werden.

Die Parteien erklären sich einverstanden, das der Titel Russischer Dachshund Klub Schönheits Champion (vergeben durch den NKPT) vom DTK anzuerkennen ist und als Grundlage für dieVergabe des DTK-Champion Titels dienen, unter nachfolgenden Bedingungen:

2.1. Erforderlich für den Titel des Deutschen Teckel Klub Champion (DTK Ch.):
a) 1 x DTK-CAC, erhalten auf der jährlichen Klubsieger Ausstellung
oder
2 x DTK-CAC, erhalten auf beliebigen anderen VDH/DTK Ausstellungen;
b) Russischer Dachshund Klub Schönheitschampion Urkunde;
c) Bestätigung der Mitgliedschaft im NKPT.
2.2. Erforderlich für den Titel des Deutschen Teckel Klub Jugend Champion (DTK Jug. Ch.):
a) 1 x Jugend-DTK-CAC, erhalten auf einer VDH/DTK Ausstellung;
b) Russischer Dachshund Klub Jugendchampion Urkunde;
c) Bestätigung der Mitgliedschaft im NKPT.
2.3. Erforderlich für den Titel des Deutschen Teckel Klub Veteranen Champion (DTK Vet. Ch.):
a) 1 x Veteranen-DTK-CAC, erhalten auf einer VDH/DTK Ausstellung;
b) Russischer Dachshund Klub Veteranenchampion Urkunde;
c) Bestätigung der Mitgliedschaft im NKPT.
2.4. Die Titel können nur durch eine der oben genannten Kombinationen erreicht werden.
2.5. Alle Unterlagen, sowie die Zahlungsbestätigung nach dem gültigen Gebührensatz des DTK sollen an die Geschäftsstelle des DTK geschickt werden.